Kosten
Transparente Kosten von Anfang an
Ich lege Wert auf die frühzeitige Erläuterung der Vergütungshöhe und des Vergütungsumfangs – damit Sie von Beginn an Klarheit über die anfallenden Kosten haben.
Gesetzliche Vergütung (RVG)
Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich in der Regel nach dem zugrunde liegenden Streitwert. Gesetzliche Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Rechtsschutzversicherung
Die Erstberatung wird von einigen Rechtsschutzversicherern ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung übernommen. Auf Wunsch holen meine Mitarbeiterinnen die Kostenzusage Ihrer Versicherung ein.
Honorarvereinbarung
Soweit zulässig, kann die Vergütung gesondert vereinbart werden – als pauschale Gebühr oder nach festen Stundensätzen, abgestimmt auf Ihr Anliegen.
Beratungs- & Prozesskostenhilfe
Können Sie die Kosten wirtschaftlich nicht selbst tragen, kann das Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligen. Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne.
Im Fall einer Klageerhebung wird zudem ein Teil der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr angerechnet. Sprechen Sie mich gerne an – ich erläutere Ihnen die zu erwartenden Kosten für Ihr konkretes Anliegen offen und nachvollziehbar.
Kontakt
Fragen zu den Kosten?
Gerne erläutere ich Ihnen in einem persönlichen Gespräch die voraussichtliche Vergütung für Ihr Anliegen.