Rechtsgebiet
Versicherungsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht seit 2013
Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie. Viele Versicherte finden sich aufgrund der zahlreichen unterschiedlichen Tarife nur schwer zurecht. Die Geltendmachung von Ansprüchen im Versicherungsfall sowie die Reaktion auf Kündigungen oder Anfechtungen durch den Versicherer erfordern besondere Fachkenntnisse.
Ich vertrete Versicherungsnehmer und versicherte Personen in Fragen der Personen- und Sachversicherung. Besonders spezialisiert habe ich mich auf die Personenversicherung – insbesondere auf die Überprüfung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen wegen Erkrankung, Berufsunfähigkeit oder Invalidität sowie auf Auszahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen und der betrieblichen Altersversorgung.
Bei Haftpflichtschäden oder Verkehrsunfällen übernehme ich die Regulierung mit den Versicherern. Auch bei Sachversicherungsfragen wie Brand- oder Leitungswasserschäden berate ich Sie.
Die Bezeichnung „Fachanwältin für Versicherungsrecht“ trage ich seit April 2013, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Hamm.
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