Rechtsgebiet
Tierrecht
Meine Leistungen im Tierrecht konzentrieren sich vor allem auf das Hunderecht, da mir dieses als Hundehalterin persönlich am Herzen liegt.
Bei der Haltung von Hunden, Katzen und Pferden entstehen häufig rechtliche Probleme. Das Tierrecht umfasst mehrere Rechtsgebiete – ich befasse mich mit Fragen der Tierhaltung, dem Tierschadensrecht, der Tierhalterhaftung und weiteren Haftungsfragen. Dazu gehören der Erwerb oder Verkauf kranker Tiere, die Haftung für Schäden durch das Tier sowie der Regress gegen Tierärzte wegen fehlerhafter Behandlung.
Überprüfung und Erstellung von Hundekauf- und Tierschutzverträgen: Bei Welpenkäufen, Verkäufen durch Züchter, Tierschutzverträgen und Pflegevereinbarungen prüfe ich bestehende Verträge, mache Ihre Ansprüche geltend und setze Rücktrittsrechte nach dem Hundekauf durch.
Haftung des Tierhalters: Ich vertrete Sie bei Schadensersatzforderungen Dritter wegen Körperverletzungen oder Sachschäden durch Ihren Hund – außergerichtlich wie vor Gericht – und setze Ansprüche gegen die Tierhalterhaftpflichtversicherung durch.
Prüfung von Tierarzt-Behandlungsfehlern: Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen gegen Ihren Tierarzt.
Strafverteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung: Bei Hundeattacken erfolgt häufig eine Strafanzeige gemäß § 229 StGB. Ich leite frühzeitig eine Strafverteidigung ein und berücksichtige dabei die Gefährlichkeitseinstufung nach dem Landeshundegesetz NRW.
Weitere Rechtsgebiete
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