Rechtsgebiet
Medizinrecht und Gesundheitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht seit 2008
Ich unterstütze Sie in allen Bereichen des Gesundheits- und Medizinrechts. Mein Leistungsspektrum reicht von der Überprüfung ärztlicher Behandlungsfehler über die Erhebung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bis hin zu Fragen der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Altersvorsorge durch Patientenverfügungen.
Für Leistungserbringer im Gesundheitswesen biete ich die juristische Begleitung der Vertragsgestaltung zur Gründung bedarfsgerechter Kooperationsformen an.
Den Titel „Fachanwältin für Medizinrecht“ trage ich seit Februar 2008, verliehen durch die Rechtsanwaltskammer Hamm; ergänzend bin ich Fachanwältin für Versicherungsrecht.
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