Rechtsgebiet
Seniorenrecht
Das „Seniorenrecht“ gibt es als festgeschriebenes Rechtsgebiet hierzulande eigentlich nicht. Da aber zahlreiche Rechtsgebiete speziell Seniorinnen und Senioren oder Schwerbehinderte betreffen, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, ist hier häufig besonderer fachlicher Rechtsrat geboten.
Spezifische Fragestellungen dieser Lebensphase betreffen neben dem allgemeinen Zivilrecht vor allem das Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Im Bereich des Medizinrechts berate ich Sie zur rechtsverbindlichen Erstellung einer Patientenverfügung, einer Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht – auch, um für den Fall der Geschäftsunfähigkeit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung durch das Amtsgericht zu vermeiden.
Für die Abfassung und die Sicherstellung der rechtlichen Verbindlichkeit dieser Verfügungen erhalten Sie von mir eine kompetente, aus langjähriger Erfahrung gewachsene Beratung – einschließlich des Hinweises zur Eintragung in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR).
Auch der Bereich der Pflegeversicherung sowie die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Kosten im Pflegefall stellen besondere rechtliche Fragen dar, bei denen ich Sie gerne anwaltlich unterstütze.
Weitere Rechtsgebiete
Kontakt
Ihr Anliegen in guten Händen
Vereinbaren Sie ein persönliches Beratungsgespräch. Ich nehme mir Zeit für Ihre rechtlichen Fragen – persönlich, individuell und verständlich.