Rechtsgebiet

Unfallversicherungsrecht

Unfallversicherungsrecht – Themenbild

Zum Unfallversicherungsrecht zählen einerseits die für Sie versicherten Leistungen aus Ihrer privaten Unfallversicherung. Diese können beansprucht werden, wenn der nach den Allgemeinen Bedingungen des Versicherers fest definierte Begriff des „Unfalls“ im versicherungsrechtlichen Sinn erfüllt ist.

Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt meiner Arbeit in der Vertretung Ihrer Interessen im Verkehrsrecht nach Unfällen. Bei Sach- oder Personenschäden übernehme ich die zügige Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Verursacher, dessen Haftpflichtversicherung oder Ihre eigene Kfz-Versicherung. Unberechtigte Ansprüche Dritter wehre ich für Sie ab.

Aufgrund meiner regelmäßigen Mandatierung bei Personen- und Sachschäden sowie meiner Kenntnisse als Fachanwältin für Medizinrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht können Sie darauf vertrauen, dass Ihr Rechtsfall umfassend bearbeitet und abgeschlossen wird.

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